Rechtsprechung
BVerwG, 27.02.1981 - 6 CB 19.81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,5208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten mündlichen Verhandlung - Schlüssige Erhebung einer Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Dauer der Vernehmung in der mündlichen Verhandlung
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 27.11.1980 - 6 K 2645/79
- BVerwG, 27.02.1981 - 6 CB 19.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77
Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 CB 19.81
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bzw. sein Prozeßbevollmächtigter bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte sowie die Darlegung, daß die weiteren Ausführungen zur Klärung des von ihm geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105]; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23]). - BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht
Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 CB 19.81
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bzw. sein Prozeßbevollmächtigter bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte sowie die Darlegung, daß die weiteren Ausführungen zur Klärung des von ihm geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105]; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23]). - BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
Die letzte mündliche Verhandlung als maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 CB 19.81
Dies steht durchaus mit dem Grundsatz in Einklang, daß bei der Beurteilung, ob der Kriegsdienstverweigerer eine Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes getroffen hat, auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen ist (Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 71.73 - und vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 75 und 95]). - BVerwG, 05.11.1975 - VI C 52.74
Auszug aus BVerwG, 27.02.1981 - 6 CB 19.81
Dies steht durchaus mit dem Grundsatz in Einklang, daß bei der Beurteilung, ob der Kriegsdienstverweigerer eine Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes getroffen hat, auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen ist (Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 71.73 - und vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 75 und 95]).